Hier einige unumstößliche Tatsachen zum Substantiv „Fakt“:
Bedeutung von „Fakt“
Bei einem Fakt (bzw. Faktum) handelt es sich nach allgemeinem Verständnis um eine beweisbare Tatsache, also um einen belegbaren, bestehenden oder anerkannten Sachverhalt. Per Definition kann ein Faktum nicht falsch sein.
Fakten lassen sich – anders als Meinungen – überprüfen oder zeigen.
Ein „Funfact“ ist eine witzige Tatsache über etwas oder jemanden.
Wortherkunft
Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „factum“ („Geschehen“, „Tat“, „Handlung“) ab und ist eigentlich auch heute noch dessen Kurzfurm. Jedoch wird „Fakt“ häufiger genutzt als „Faktum“.
Worttrennung
- Fakt
- Fak·tum
Aussprache (nach IPA)
- fakt
- ˈfaktʊm
Beispielsätze
»Warum haben Fakten Angst vor Meinungen?« »Weil Meinungen oft unüberlegt handeln!«
Die Erde kreist um die Sonne – das ist Fakt.
Susi musste den Fakt gelten lassen, dass sie schon wieder zu spät war.