widerrufen / wiederrufen

Wie schreibt man...

Werbung

Korrekte Schreibweise

  • widerrufen – mit i

Bedeutung

  • etwas Gesagtes oder Geschriebenes offiziell zurücknehmen
  • für ungültig oder nichtig erklären

Worttrennung

  • wi·der·ru·fen

Aussprache (nach IPA)

  • viːdɐˈʁuːfn̩

Beispielsätze

Susi musste ihr voreiliges Statement kurze Zeit später widerrufen.

Der Kaufvertrag wurde innerhalb der gesetzlichen First widerrufen.

»Warum sollte ich das widerrufen? Ich stehe zu meinen Forderungen!« verteidigte sich der Politiker während seiner Wahlkampfrede.


Werbung