Korrekte Schreibweise
- Jurisdiktion -mit „ktion“ am Ende
Anmerkung für Texter: Beim Begriff „Jurisprudenz“ handelt es sich nicht um ein Synonym, wie fälschlicherweise behauptet wird. Das Wort bezeichnet hingegen die Rechtswissenschaften im Allgemeinen (von lateinisch „juris prudentia“, auf deutsch „Klugheit des Rechts“).
Bedeutung
- Befugnis staatlicher Organisationen zur Durchsetzung ihrer Gesetze, Rechtsprechung (Judikative)
- Gerichtsbarkeit (örtliche und sachliche Zuständigkeit eines Gerichts)
- Einzugsgebiet der Gerichtsbarkeit eines Staates, Bereich der Gültigkeit eines Gesetzes
Worttrennung
- Ju·ris·dik·ti·on
Aussprache (nach IPA)
- juʁɪsdɪkˈt͡si̯oːn
Beispielsätze
Der korrupte Politiker entzog sich der Jurisdiktion, indem er in ein anderes Land flüchtete.
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