Korrekte Schreibweise
- Gemahlin – ein h nur vor dem l
Bedeutung
- veraltet, gehoben, scherzhaft: Ehefrau, weiblicher Ehepartner
- sich in einer rechtlich bindenden Lebensgemeinschaft befindliche, weibliche Person
- Angetraute, Gattin, Geehelichte, Vermählte
Worttrennung
- Ge·mah·lin
Aussprache (nach IPA)
- ɡəˈmaːlɪn
Beispielsätze
Der König nahm seine Gemahlin regelmäßig auf Reisen mit.
»Meine Gemahlin habe ich zu Hause gelassen. Heute bleiben wir Männer mal unter uns!« verriet er dem Taxifahrer, der ihn direkt vor dem Club absetzte.
»Grüßen Sie bitte auch Ihre Frau Gemahlin, mein Bester. Ich hätte sie gerne persönlich kennengelernt.« verabschiedete sich der Besucher.