Korrekte Schreibweise
- zu eigen – kleingeschrieben
Wenn Dir etwas gehört, Du diese Sache also Dein „Eigen“ nennst, dann handelt es sich um ein Substantiv – und das wird natürlich großgeschrieben!
Bedeutung
- zugehörig sein, im Eigentum befindlich
Worttrennung
- zu ei·gen
Aussprache (nach IPA)
- t͡suː ˈaɪ̯ɡn̩
Beispielsätze
Er machte sich die Argumentation seines Vorredners zu eigen.
Eine gewisse übertriebene Höflichkeit war ihm schon immer zu eigen.
Die große Villa am Stadtrand war sein Eigen.
Historie der Rechtschreibreformen
- Bis 1996: zu eigen (Kleinschreibung)
- Reformschreibung 1996 bis 2004/2006: zu Eigen (Großschreibung)
- Reformschreibung 2004/2006 bis jetzt: zu eigen (Kleinschreibung)