brandmarken / brantmarken / branntmarken

Wie schreibt man...

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Korrekte Schreibweise

  • brandmarken – mit einem n und weichem d

Bedeutung

  • eine Person, Sache oder Vorgang öffentlich heftig kritisieren oder bloßstellen
  • denunzieren, geißeln, outen, stigmatisieren
  • jemanden als Täter vorverurteilen

Worttrennung

  • brand·mar·ken

Aussprache (nach IPA)

  • ˈbʁantˌmaʁkn̩

Beispielsätze

Nach diesem Zeitungsartikel war der Politiker ein für alle Mal als Betrüger gebrandmarkt.

In ihrer Kritik brandmarkte Susi die starken wirtschaftlichen Verflechtungen der gemeinnützigen Organisation.

Eine unbedachte Bemerkung genügt, um jemanden für lange Zeit öffentlich zu brandmarken.


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