Korrekte Schreibweise
- widerrufen – mit i
Bedeutung
- etwas Gesagtes oder Geschriebenes offiziell zurücknehmen
- für ungültig oder nichtig erklären
Worttrennung
- wi·der·ru·fen
Aussprache (nach IPA)
- viːdɐˈʁuːfn̩
Beispielsätze
Susi musste ihr voreiliges Statement kurze Zeit später widerrufen.
Der Kaufvertrag wurde innerhalb der gesetzlichen First widerrufen.
»Warum sollte ich das widerrufen? Ich stehe zu meinen Forderungen!« verteidigte sich der Politiker während seiner Wahlkampfrede.