Korrekte Schreibweise
- Widerruf – mit i und doppel-r
Bedeutung
- etwas Gesagtes oder Geschriebenes offiziell zurücknehmen
- für ungültig oder nichtig erklären
Worttrennung
- Wi·der·ruf
Aussprache (nach IPA)
- ˈviːdɐˌʁuːf
Beispielsätze
Der Widerruf des Vertrags lag deutlich innerhalb der gesetzlichen Frist.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse führen oft zum Widerruf vorheriger Überzeugungen.
»Dein Widerruf kam ja wie gerufen.« witzelte Rocky über Susi’s plötzliche Kehrtwende, die für Insider allerdings nicht ganz unerwartet kam.