Korrekte Schreibweise
- Kommissar – mit doppel-m und doppel-s
Bedeutung
- mit besonderen Rechten ausgestatteter Vertreter einer Regierung oder Organisation
- (hoher) Dienstgrad im öffentlichen Polizeidienst vieler Länder
Worttrennung
- Kom·mis·sar
Aussprache (nach IPA)
- kɔmɪˈsaːɐ̯
Beispielsätze
Die Untersuchung des diplomatischen Vorfalls wurde von einem hohen Kommissar geleitet.
In Kriminalromanen ermitteln meist Kommissare, selbst wenn es nur um Ladendiebstahl geht.
Als Anerkennung für geleistete Dienste wurde seine Benennung zum Kommissar um zwei Jahre vorgezogen.