nicht im Geringsten / nicht im geringsten

Groß oder klein...

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Korrekte Schreibweise

  • nicht im Geringsten – großgeschrieben

Hierbei handelt es sich um die Substantivierung des gesteigerten Adjektivs „gering“ – daher Großschreibung!

Bedeutung

  • auf keinen Fall (ablehnend oder verneinend)
  • nie und nimmer, mitnichten

Worttrennung

  • nicht im Ge·rings·ten

Aussprache (nach IPA)

  • nɪçt ɪm ɡəˈʁɪŋstn̩

Beispielsätze

»Bist Du müde?« »Nicht im Geringsten

Rocky entging nicht das Geringste. Er fand jeden technischen Fehler.

Max zweifelte nicht im Geringsten daran, dass Susi pünktlich sein würde.

Fehlerhafte Schreibweisen

  • nicht im geringsten [Kleingeschrieben; es handelt sich hier aber um eine substantivische Verwendung des gesteigerten Adjektivs „gering“.]

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